Verkehrssicherung

Planung und Beantragung

Dazu gehören die Prüfung der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21), die BG-Vorschrift C 22, die Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) und das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99). Wir erledigen für Sie die Genehmigungen und den Schriftverkehr mit den Straßenverkehrsbehörden. Hierbei müssen folgende Punkte detailgenau ausgearbeitet werden:
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  1.  Beschreibung der Örtlichkeit
  2. ​  Lage der Arbeitsstelle
  3. ​  Breiten und Restbreiten von eingeschränkten Fahrbahnen und Gehwegen
  4. ​  Zeitlicher Ablauf (Beginn/Ende, wenn nötig mit Detailangaben)
  5. ​  Beschilderung
  6. ​  Beleuchtung, Markierung, Absperrgeräte
  7. ​  Abdeckung vorhandener Beschilderung
  8. ​  Geschwindigkeitsbeschränkungen
  9. ​  Bei Einsatz einer Lichtsignalanlage: Erstellung Signalanlagenplan
  10. ​  Bei Umleitung zusätzlicher Lageplan inklusive Beschilderung der Umleitungsstrecken
  11. Berücksichtigung des Mobilitätsgesetzes


Absicherung

Nach Erhalt der verkehrsrechtlichen Anordnung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die für die Verkehrssicherung benötigten Absperrungen und Verkehrszeichen von uns zu mieten und aufstellen zu lassen. Somit können Sie sich zu 100% um Ihre eigentliche Tätigkeit kümmern. 

Absturzsicherungen | Aufstellvorrichtungen | Baustelleninformationsschilder | fahrbare Absperrtafel |                                                | Leitbaken | Verkehrszeichen | Warnleuchten


Gelbmarkierung

Fahrbahnmarkierungen geben Sicherheit und Orientierung, sind aber auch Verkehrszeichen gemäß der StVo. Daraus ergeben sich eine Vielzahl unterschiedlicher verkehrstechnischer Anforderungen und dienen der Sicherheit Ihrer Maßnahme.